Allein die Erlaubnis der Empfänger zählt
Über Clever Elements dürfen Sie nur Empfänger anschreiben, von denen Sie entweder eine ausdrückliche Einwilligung erhalten haben oder bei denen Sie von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgehen können.
Ausdrückliche Einwilligung
Sie können explizit nachweisen, dass Ihnen der Empfänger erlaubt hat, Newsletter an ihn zu senden. Diese Erlaubnis können Sie beispielsweise über das Double Opt-In Verfahren erhalten haben.
Mutmaßliche Einwilligung
Wenn Sie bereits Waren oder Dienstleistungen an einen Empfänger verkauft haben, dürfen Sie ihm Werbung für ähnliche Waren und Dienstleistungen zukommen lassen (§7 Abs. 3 UWG). Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben die E-Mail Adresse des Empfängers im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung generiert.
- Der Empfänger hat der Verwendung seiner E-Mail Adresse nicht widersprochen.
- Bei der Erhebung der E-Mail Adresse und bei jeder Verwendung wird der Empfänger darauf hingewiesen, dass er der Verwendung seiner Adresse jederzeit widersprechen kann.
- Sie dürfen dem Empfänger nur Werbung für eigene Angebote zukommen lassen, die denen der Erstbestellung ähnlich sind.
So setzen wir unsere Anti-Spam Policy durch
- Bevor Sie große Verteiler anschreiben können, muss Ihr Account verifiziert werden.
- Wir überwachen versendete Mailings, Blacklisten und Spam-Beschwerden.
- Jedes Mailing enthält einen automatisierten Abmeldelink.
- In jeder E-Mail muss ein rechtskonformes Impressum angegeben werden.
- Ein Verstoß gegen unsere Anti-Spam Policy führt umgehend zur Löschung des Accounts.
Oben genannte Informationen stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Rechtsabteilung oder mit einem Anwalt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Certified Senders
Wir sind Mitglied in der Certified Senders Alliance. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre E-Mailings auch wirklich ankommen. Mehr Informationen